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Flugordnung

Flugordnung

​

Für das Fluggelände des MBC-Aurich Ostfriesland e.V.

Stadt Aurich, Flur 13, Flurstück 7,

Gemarkung Spekendorf, Piepmoortenweg

 

Bezug: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

AZ: 1412-30351/95-2/19

 

 

 

1.  Flugbetrieb

    

     Es dürfen nur Flugmodelle mit einem max. Gewicht von 25kg betrieben werden.

    

     Flugmodelle mit Verbrennungsmotor müssen mit einem funktionstüchtigen Schalldämpfer nach Stand der Technik ausgerüstet sein

     und dürfen gemäß Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge  (LVL vom 01.04.2004 (NfL 11-70104)) die Schallpegel der geltenden

     Lärmgrenzwerte nicht überschreiten:

 

     Grenzwert für Flugmodelle mit Kolbenmotor(en):      82 dB(A)

     Grenzwert für Flugmodelle mit Strahltriebwerk(en):   90 dB(A)

​

      Für alle Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren ist ein Schallpegel - Messprotokoll anzufertigen.

​

2.  Flugzeiten (Ortszeiten)

 

     Flugmodelle mit Verbrennungsmotor dürfen nur von 09:00 Uhr bis Sonnenuntergang, längstens jedoch bis 20:00 Uhr betrieben

     werden.

 

3.  Aufnahme des Flugbetriebs

​

  •  Vor jeder Aufnahme des Flugbetriebes (auch bei nur einem Flugmodell) wird das Flugbuch ausgefüllt.

  •  Der erste Modellpilot legt den Pilotenstandort sowie die Start- und Landerichtung fest.

  •  Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer

       Unterweisung in Sofortmaßnahmenam Unfallort oder Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat.

       D.h. dass z.B. Jugendliche ohne o.a. Ausbildung nicht alleine fliegen dürfen.

 

4.  Flugleiter

 

     Bei gleichzeitigem Flugbetrieb von mehr als mehr als 2 Modellen wird aus den anwesenden Personen ein Flugleiter eingeteilt.

     Bei Uneinigkeit wird der Flugleiter durch den ersten Piloten bestimmt.

      

4.1 Kenntnisnachweis

​

      Bei Flugbetrieb ohne Flugleiter ist ein Kenntnisnachweis gemäß Luftverkehrsordnung LuftVO § 21e erforderlich.

​

4.2 Pflichten des Flugleiters

 

  • Während der im Flugbuch dokumentierten Flugleiterzeit ist es dem Flugleiter untersagt selbst ein Flugmodell zu steuern.

  • Er ist verantwortlich für die Aufstellung der Frequenzüberwachungstafel.

  • Der Flugleiter dokumentiert die Übernahme und Übergabe seiner Tätigkeit im Flugbuch.

  • Er ist verantwortlich für die Einhaltung der Flugplatzordnung

  • Er ist verpflichtet Verstöße gegen geltende Bestimmungen und Unregelmäßigkeiten im Flugbuch zu dokumentieren.

  • Er ist verantwortlich für die Überprüfung von Gastpiloten hinsichtlich Haftpflichtversicherung und dokumentiert dieses im Flugbuch.

  • Er weist Gastpiloten in die Flugordnung ein.

  • Er trägt ständig die Flugleiterweste.

 

     Unfälle und Störungen, die durch den Modellflugbetrieb herbeigeführt wurden und bei denen Personen verletzt wurden, werden

     über eines der Vorstandsmitglieder, bzw. bei deren Nichterreichbarkeit unverzüglich durch den Flugleiter der Landesbehörde für

     Straßenbau und Verkehr Tel.: 0441-2181-205 gemeldet.

 

4.3 Rechte des Flugleiters

 

     Bei Zuwiderhandlungen gegen geltende Bestimmungen ist er gegenüber Mitgliedern des MBC-Aurich weisungsbefugt und kann nach

     angemessener Verwarnung, Verbote aussprechen. Gegenüber Nichtmitgliedern nimmt er in Vertretung des Vorstands das

     Hausrecht wahr.

 

5.  Pflichten der Modellpiloten

 

     Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, das die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewahrt bleibt, andere Personen nicht

     gefährdet oder gestört werden, sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes aufrechterhalten wird.

 

     Im Einzelnen:

 

  • Jeder Modellpilot trägt sich im Flugbuch ein

  • Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den Vorschriften der Bundesnetzagentur entsprechen. 

      Fliegen ohne Frequenzüberwachungsmarke (Klammer) außerhalb des 2,4 GHz Bereiches ist unzulässig.

  • Der Modellpilot ist hinsichtlich der Zutrittsregelung des Flugfeldes des für seine Angehörigen und Gäste verantwortlich.

  • Der Modellpilot ist für den technisch einwandfreien Zustand seiner Flugmodelle und Fernsteuerung verantwortlich.

  • Der Modellpilot hat den Anweisungen des Flugleiters unmittelbar Folge zu leisten.

  • Beim Einsatz von mehreren Flugmodellen stehen die Modellpiloten in Rufreichweite.

  • Flugmodelle mit einem Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm sind mit einer Kennzeichnungsplakette gemäß § 19 

      Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) vor dem ersten Flug auszustatten.​

5.1 Zusätzliche Auflagen für den Betrieb von Flugmodellen mit Turbinenantrieb

 

  • Der Pilot hat sich vor Aufnahme des Flugbetriebes insbesondere davon zu überzeugen, daß der Flugraum für sein Modell ausreichend ist

      und ein sicherer Flugbetrieb möglich ist. Ansonsten darf das Modell auf dem Gelände nicht betrieben werden.

  • Betrieb ist nur zulässig mit einer elektrischen Kontrolleinheit zur Begrenzung der Rotordrehzahl und Abgastemparatur.

  • Der Betreiber des Flugmodells muss einen zusätzlichen Feuerlöscher bereithalten.

  • Bei Inbetriebnahme und Betrieb der Turbine dürfen sich keine Personen oder losen Gegenstände im Einflussbereich des Abgasstrahles

      befinden.

  • Wird für den Startvorgang Flüssiggas verwendet, so gilt hier ein Rauchverbot im nahen Umkreis.

 

6.  Flugregeln

 

  • Das Fluggelände ist in einen Flugsektor und einen Flugverbotssektor (siehe Skizze) aufgeteilt. 

  • Der Hubschrauber-Start- und Schwebeflugplatz wird durch den Flugleiter festgelegt. (Grundsatz: Hubschrauberpilot bleibt

      in Rufweite der übrigen  Modellpiloten)

    

  • Bis zu einem Radius von 300 m um den Flugplatzbezugspunkt darf der Flugsektor unter Rücksichtnahme auf

    

          - Personen

          - Fahrzeuge am Boden

          - weidendes Vieh

          - manntragende Luftfahrzeuge 

 

     frei beflogen werden.

 

  • Während des Start- und Landevorgangs müssen die Start- und Landeflächen frei von unbefugten Personen und beweglichen

      Hindernissen sein.

 

  • Bewegliche Startgeräte (Startwinden, Umlenkrollen und andere Vorrichtungen zur Erleichterung des Starts oder zum Aufrollen

      der Startschnur) dürfen beim Start nicht aus der Hand gelegt werden.

 

  • Der Seilhochstart von Segelflugzeugen wird im Einzelfall durch den Flugleiter freigegeben.

 

  • Bei landwirtschaftlichen Arbeiten in den Einflugschneisen ist der Betrieb von Flugmodellen für die Dauer der Arbeiten einzustellen.

 

  • Tiefüberflüge über das Flugfeld sind grundsätzlich nur in nördliche bzw. südliche Richtung zulässig. Beim Betrieb mehrerer Flugmodelle legt der Flugleiter die Tiefüberflugrichtung fest. Ein Überfliegen des Flugverbotssektors ist ohne Ausnahme in allen Höhen verboten.

 

6.1 Betreteregelung

 

     Während des Flugbetriebes ist das Betreten des Flugfeldes grundsätzlich nur Vereinsmitgliedern und deren Angehörigen erlaubt.

 

     Gastpiloten und Gästen von Vereinsmitgliedern kann nach durchgeführter Einweisung die Betreteerlaubnis durch den

     Flugleiter erteilt werden. Soll das Flugfeld während des Flugbetriebes überquert werden, hat der betreffende Sichtkontakt mit dem

     Flugleiter herzustellen und erst nach dessen Aufforderung das Flugfeld zu betreten.

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7.  Skizze Flugsektor

Für den Vorstand des MBC-Aurich e.V.

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1. Vorsitzender

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