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Satzung des Vereins

                    

Modellbauclub Aurich - Ostfriesland  e.V.

 

gemäß Beschluß der Gründungsversammlung vom 18.5.1972 und der Hauptversammlung zur Änderung vom 7.1.1992,

14.02.2003, 11.02.2011 und 06.03.2015.

 

 

 

 

 

§1     Name und Sitz

 

 

1.1    Der Verein führt den Namen Modellbau-Club Aurich-Ostfriesland abgekürzt MBC und hat seinen Sitz in  A u r i c h.


1.2    Er ist in das Vereinsregister eintragen.


1.3    Als Geschäftsstelle gilt die Anschrift des 1. Vorsitzenden.

 

 

§2     Zweck

 

2.1    Aufgabe des MBC ist, das Interesse am Modellbau zu fördern.

 

 

§3     Ziele

 

         Der MBC vertritt keinerlei politische Interessen und verfolgt keine wirtschaftlichen oder geschäftlichen Ziele.

 

 

§4     Mitgliedschaft

 

4.1    Die Mitgliedschaft kann erworben werden von
         - natürlichen Personen
         - juristischen Personen.


4.2    Der Club unterscheidet
         - aktive Mitglieder

         - passive Mitglieder
         - fördernde Mitglieder
         - Ehrenmitglieder
         - Jugendliche

         - Tages-/ Wochenmitglieder.


4.3    Als aktives Mitglied kann aufgenommen werden, wer über 18 Jahre alt und willens ist, die Ziele des Clubs im Sinne des § 2  durch Teilnahme

        an Veranstaltungen oder durch besondere Leistungen auf einem der Sachgebiete zu fördern.

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4.4    Passive Mitglieder können nach § 4.3 aufgenommen werden, haben jedoch nicht das Recht am Flugbetrieb des MBC teilzunehmen.

 

4.5    Als Jugendlicher kann aufgenommen werden : Jugendliche bis zum 18.Lebensjahr. Für den Beitrittsantrag ist das Einverständnis des

        Erziehungsberechtigten erforderlich. Sie gelten als mitarbeitende Mitglieder, haben jedoch keine Stimme bei Beschlüssen von Haupt-
        versammlungen oder Mitgliederversammlungen, doch dafür der Erziehungsberechtigte. Jugendlichen kann auf Beschluss der

        Mitgliederversammlung Stimmrecht verliehen werden, wenn sie sich durch verantwortungsvolle Mitarbeit im Sinne des § 10 auszeichnen.


4.6    Als förderndes Mitglied kann aufgenommen werden, wer ohne sich am Clubleben beteiligen zu wollen, den MBC durch sachliche oder finanzielle

         Zuwendungen unterstützt.

 

4.7    Gastflieger und Interessenten können eine Tages-/ Wochenmitgliedschaft erwerben. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag (Eintragung im

         Flugbuch) entscheidet der Vorstand. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, erfolgt die Entscheidung über die Aufnahme durch den Flugleiter.

         Die Tages-/ Wochenmitgliedschaft endet mit der Beendigung des Flugbetriebs am jeweiligen Tag bzw. dem letzten Tag der jeweiligen Woche

         und dem Eintrag im Flugbuch (Austritt). Tages-/ Wochenmitglieder besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.


         Zusätzlich haben Tages-/ Wochenmitglieder ihre Mitgliedschaft in einem Modellsportverein und die gesetzlich vorgeschriebene

         Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Flugmodellen nachzuweisen.

         Ausnahmen hierzu können durch den Vorstand genehmigt werden.

 

4.8    Voraussetzung für den Erwerb der § 4.3 bis § 4.6 ist die Unbescholtenheit des Bewerbers.


4.9    Die Ehrenmitgliedschaft kann Einzelpersonen verliehen werden, die sich im MBC besondere Verdienste erworben haben. Die Verleihung erfolgt

         durch Beschluß der Hauptversammlung auf Grund eines Vorschlages des Vorstandes oder auf Antrag eines ordentlichen Mitgliedes.

 

4.10  Die Änderung des Mitgliedsstatus kann zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Sie ist dem Vorstand mindestens einen Monat vorher in

        Textform anzuzeigen. Ausnahmen hierzu ( z.B. Krankheit; kurzfristiger Wohnortwechsel ) können durch den Vorstand genehmigt werden.

 

 

§5     Verlust der Mitgliedschaft

 

5.1    Die Mitgliedschaft endet


         - durch freiwilligen Austritt, der zum Schluß eines Kalenderjahres erfolgen kann und dem Vorstand mindestens einen Monat vorher

           anzuzeigen ist
         - durch Tod
         - durch Ausschluß aus dem MBC


5.2    Den Ausschluß eines Mitgliedes beantragt der Vorstand, nachdem er dem Betreffenden Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben hat. Der

         Ausschluß kann erfolgen, wenn ein Mitglied den in der Satzung festgelegten Bestimmungen in irgendeinem Punkt nicht nachkommt,

         sich einer unehrenhaften Handlung schuldig macht, die geeignet ist, das Ansehen des MBC gröblich zu schädigen, dem Zwecke oder den

         Interessen des MBC vorsätzlich oder beharrlich zuwiderhandelt oder mit Beiträgen im Rückstand ist (ausgenommen bei längerer

         Krankheit) und trotz Mahnung, in welcher auf die Möglichkeit des Ausschlusses hingewiesen wurde, wenn er innerhalb von zwei Monaten

         seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

 

5.3    Über den Ausschluß entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Stimmengleichheit hat die Ablehnung des Ausschlusses zur

         Folge. Der Ausschluß eines Mitgliedes tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft und ist dem Betroffenen durch Einschreiben mitzuteilen.


5.4    Der Ausscheidende hat alle bis zum rechtsgültigen Termin fälligen Beiträge zu entrichten, beim Austritt die Mitgliedskarte, Vereinsschlüssel, evtl.

         Abzeichen und sonstiges geliehenes Eigentum des MBC zurückzugeben. Insbesondere hat das ausscheidende Mitglied - ohne vorherige

         Aufforderung - die ihm zur Benutzung, Verwahrung oder Verwaltung übergebenen Teile des Clubvermögens oder des Clubeigentums

         spätestens innerhalb von 14 Tagen vollzählig und in einwandfreiem Zustand an den MBC zurückzugeben. Er haftet ferner dem MBC gegenüber

         für jeden Schaden, der diesem durch den vollständigen oder teilweisen Verlust oder durch Wertminderung entstehen sollte.

         Mit dem Ausscheiden erlöschen alle Ansprüche an den MBC.

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§6     Vereinsbeiträge und sonstige Pflichten

 

6.1    Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren  werden jährlich von der Hauptversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgelegt.

 

6.2    Jedes aktive Mitglied über 18 Jahren ist verpflichtet unentgeltlich jedes Jahr Arbeitsstunden auf dem Modellflugplatz abzuleisten, wenn er nicht

         in Ausnahmefällen durch den Vorstand befreit wird. Ersatzweise ist für jede nicht geleistete Arbeitsstunde eine Entschädigung an

         die Vereinskasse zu zahlen. Die Zahl der jährlichen Arbeitsstunden  und die Höhe des Entschädigungsbetrages entscheidet die ordentliche

         Jahreshauptversammlung.

 

6.3    Die Zahlung der Beiträge wird durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt. Das wird im Anschluss durch die Gebührenordnung

         dokumentiert.
 

 

§7     Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

7.1    Sämtliche Mitglieder haben das Recht, an allen Veranstaltungen, Ausstellungen, Besichtigungen, Vorträgen und sonstigen Clubveranstaltungen

         teilzunehmem.


7.2     Pflicht aller Mitglieder ist es, entsprechend der Form ihrer Mitgliedschaft an den Zielen des MBC mitzuarbeiten, diese zu fördern und die ihnen

         vom Club übertragenen und sonst übernommenen Aufgaben mit allen Kräften und aller Sorgfalt durchzuführen, die Interessen des Clubs

         jederzeit zu wahren und dazu beizutragen, daß das Ansehen des MBC in der Öffentlichkeit gefördert und gestärkt wird.

 

7.3     Mitglieder sind dazu verpflichtet die jeweils gültigen Vereinsvorschriften und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
               

 

§8      Organe des MBC

 

8.1     Die Organe des MBC sind


         - der Vorstand
         - die Arbeitsgruppen
         - die Mitgliederversammlung.


8.2     Der Vorstand setzt sich zusammen aus


         - dem 1.Vorsitzenden
         - dem 2.Vorsitzenden
         - dem Kassenwart
         - dem Schriftführer
         - dem Platzwart / Meister

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§9      Wahl und Aufgaben des Vorstandes


9.1    Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von zwei Jahren durch die Hauptversammlung gewählt. Um den gleichzeitigen Wechsel

         des 1. und 2. Vorsitzenden zu vermeiden, werden sie um 1 Jahr zeitversetzt gewählt. Sie bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand

         gewählt ist. Dem Vorstand obliegt die allgemeine Geschäftsführung, die Einberufung von Mitgliederversammlungen, die Aufstellung der

         Tagesordnung, die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung und die gesamte Vermögensverwaltung. Scheidet ein

         Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit aus, so ist in der nächsten Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl vorzunehmen.


9.2     Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart, der Schriftführer und der Platzwart / Meister.

          Jeder von ihnen ist berechtigt, den Verein allein zu vertreten. Im Innenverhältnis gilt, daß der 2.Vorsitzende den 1. Vorsitzenden nur bei

          dessen Verhinderung vertritt, der Kassenwart den 1. und 2. Vorsitzenden vertritt, wenn diese beiden verhindert sind.


9.3     Dem 1. und 2. Vorsitzenden obliegt die Ausführung der Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung.


9.4     Der Schriftführer erledigt alle anfallenden schriftlichen Arbeiten und fertigt, wenn erforderlich, die Protokolle.

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9.5     Der Kassenwart verwaltet die Kasse, führt die Mitgliederliste und überwacht den Eingang der Mitgliedsbeiträge und Forderungen, führt eine

          einfache Buchführung über Ein- und Ausgänge der Gelder und über das Clubvermögen. Er verwendet die Gelder nach den Weisungen des

          Vorstandes und der Mitgliederversammlung.


9.6     Der Platzwart / Meister plant und überwacht, in Absprache mit dem restlichen Vorstand und der Mitgliederversammlung, alle anfallenden

          Arbeiten, zum Betrieb und Erhalt des Modellflugplatzes.


9.7     Eine detaillierte Aufgabenverteilung wird in der Geschäftsordnung geregelt.

 


§10     Ausschüsse

 

10.1    Einzelne Mitglieder oder besondere Ausschüsse können zur Entlastung des Vorstandes Sonderaufgaben ganz oder teilweise übernehmen und

          hierüber berichten. Sie werden vom Vorstand ernannt oder von einer Mitgliederversammlung gewählt. Sie bilden mit den gewählten

          Vorstandsmitgliedern die Arbeitsgruppen.

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§11     Versammlungen

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11.1    Ort und Zeitpunkt der jeweiligen Zusammenkünfte, der Vortrags- und Bauabende, der Mitgliederversammlungen und der Hauptversammlung

          setzt der Vorstand fest. Die Einladung zur Jahreshauptversammlung hat in Textform unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung
          14 Tage vor der Tagung zu erfolgen.


11.2    Die Ordentliche Hauptversammlung soll alljährlich im Monat Februar stattfinden. Die Tagesordnung der Hauptversammlung umfaßt:

           - Bericht des 1. / 2. Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters über die Tätigkeit des MBC im abgelaufenem Geschäftsjahr
           - Bericht des Kassenwarts
           - Bericht über die erfolgte Prüfung der Kasse durch zwei von der Mitgliederversammlung hierzu beauftragte ordendliche Mitglieder
           - Bericht des Platzwart/meisters
           - Bericht(e) der mit Sonderaufgaben betrauten Mitglieder
           - Aussprache und Beschlußfassung über die erstatteten Berichte
           - Entlastung des Vorstandes
           - Neuwahl des Vorstandes                       
           - Beschlußfassung über: die Höhe der Vereinsbeiträge

                                               Anzahl der jährlichen Arbeitsstunden

                                               die Höhe des Entschädigungsbetrages für nicht geleistete Arbeitsstunden und evtl. Satzungsänderungen


           - Sonstige Anträge des Vorstandes oder der ordentlichen Mitglieder.

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11.3    Bei den Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit erfolgt ein weiterer Wahlgang.

          Eine Wiederwahl ist zulässig.

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§12     Mehrheiten

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12.1    Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Bei

          Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Verlangt die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder eine geheime

          Abstimmung, so muß schriftlich geheim abgestimmt werden.

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§13     Niederschrift

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13.1    Über jede stattgefundene Hauptversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

          Wesentliche Beschlüsse einer Mitgliederversammlung sind ebenfalls protokollarisch festzuhalten.

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§14     Geschäftsjahr

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14.1    Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


     

§15     Änderung Satzung

 

15.1    Eine Änderung der vorliegenden Satzung kann nur in einer Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit durch die von den anwesenden

          stimmberechtigten Mitgliedern abgegebenen Stimmen erfolgen. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn 51 % der

          Stimmberechtigten anwesend sind. Wenn die Beschlußfähigkeit aus diesem Grund nicht erreicht wird, kann binnen einer Monatsfrist eine

          einberufene Versammlung ohne diese Voraussetzung gültig beschließen.

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§16     Auflösung

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16.1    Die Auflösung des MBC kann nur in einer dazu einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung erfolgen. Zum Beschluß der

          Auflösung bedarf es einer Mehrheit von 90 % aller von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern abgegebenen Stimmen.


16.2    Wurde die Auflösung beschlossen, so hat die gleiche außerordentliche Hauptversammlung über die Verwendung des Clubvermögens zu

           entscheiden. Entsteht keine Einigung, so sind von der Auflösungsversammlung zwei Liquidationen aus den Reihen der stimmberechtigten

           Mitglieder zu wählen, die die Auflösung durchzuführen haben und nur gemeinsam verfügungsberechtigt sind. Bei Auflösung des

           Clubvermögens ist darauf zu achten, daß etwaiger Modellbesitz und Geräte zum Höchstpreis veräußert werden. Ausgenommen hiervon sind

           Leihgaben, ferner Spenden, über deren Verwendungszweck bei Auflösung bindende Auflagen vorliegen.


               

§17     Gerichtsstand

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17.1    Der Gerichtsstand für beide Teile ist Aurich / Ostfriesland.


               

§18     Inkrafttreten

 

18.1    Diese Satzung tritt nach der Beschlußfassung in der Hauptversammlung vom 06.03.2015 und erfolgter Eintragung im Vereinsregister in Kraft.


         

          

 

Modellbau-Club Aurich-Ostfriesland e.v.


Aurich den 06. 03. 2015

 

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